Anwaltskanzlei Alexis Brudermann

Kanzlei für Deutsch-Italienisches Recht und IT-Recht

Verkehrsunfall Italien

Verkehrsunfall mit italienischem Gegner?

Im Ausland ist ein Unfall besonders ärgerlich. Wild wird auf den Geschädigten eingeredet. Vielleicht kommt noch die Polizei und der Eindruck entsteht, da werden mit dem Unfallgegner Dinge besprochen, die man gar nicht verstehen und nachvollziehen kann.

Leider ist die Wirklichkeit nicht immer so wie die Werbung suggeriert und man Ihnen eine Karte in die Hand drückt und alle laden Sie zu einer Pizza ein.

Die europäischen Versicherungen sind verpflichtet, sog. Korrespondenzversicherungen in Deutschland zu benennen, über die der Schaden reguliert werden kann. Wir bearbeiten seit vielen Jahren Verkehrsunfälle mit Auslandsbezug, vornehmlich Italien.

Dass Sie Ihren Verkehrsunfallschaden über eine Korrespondenzversicherung in Deutschland abwickeln können, heißt nicht, dass deutsches Recht Anwendung findet. Ein Verkehrsunfall in Italien wird nach italienischem Recht behandelt, das im Detail völlig anders ist als das deutsche. Das hat Vor- und Nachteile. Manche Schadenspositionen werden nach italienischem Recht besser, andere schlechter oder gar nicht zugesprochen. Zum Beispiel wird in Italien ein höheres Schmerzensgeld zugesprochen. Die Kosten für ein Sachverständigengutachten unter bestimmten Voraussetzungen jedoch gar nicht. Usw. Gegnerische Versicherungen bzw. die Korrespondenzversicherungen in Deutschland klären Sie hierüber nicht auf.

Übrigens noch etwas: Vorsicht vor der Verjährung. In Italien müssen Sie spätestens 3 Monate nach dem Unfall den Schaden der Versicherung melden und beziffern. Gerichtlich geltend gemacht werden muss der Schaden dann spätestens 2 Jahre nach dem Unfall. Kommt es dennoch zum Streit, kann die ausländische Versicherung vor dem deutschen Gericht an Ihrem Wohnort verklagt werden.

Sprechen Sie uns am besten frühzeitig an.


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