Anwaltskanzlei Alexis Brudermann

Kanzlei für Deutsch-Italienisches Recht und IT-Recht

Immobilie Italien

Immobilienkauf Italien

Keine Unterschrift ohne Anwalt!

Dieser Artikel richtet sich vornehmlich an private Interessenten, die ein Domizil oder ein Ferienhäuschen in Italien erwerben wollen bzw. mit dem Gedanken spielen.

Träumen Sie von einer eigenen Ferienimmobilie in Italien? Die Preise sind – besonders in Sizilien – nach wie vor sensationell günstig. Vor allem im Vergleich zu Spanien. Italien gehört zur Europäischen Union und bietet Deutschen und Österreichern als Unionsbürger alle Vorteile. und vor allem Sicherheit.

Sie stehen beim Kauf einer Immobilie in Italien vor einer emotionalen Entscheidung. Ihnen geht es wie mir selbst seit vielen Jahren. Sie lieben Italien, vielleicht besonders Sizilien, das Land, die Menschen, das Essen, das Wetter. Hier könnte ich stundenlang Aufzählungen machen. Dann haben Sie das Haus oder die Wohnung Ihrer Träume endlich gefunden. Vielleicht am Meer, vielleicht in der Altstadt von Palermo, vielleicht im gebirgigen Hinterland. Sie haben sich verliebt in Ihre Immobilie, die Sie nun unbedingt haben wollen.

Aber bei jeder emotionalen Entscheidung darf die Vernunft nicht zu kurz kommen: „Drum prüfe, wer sich ewig bindet…“. Vielleicht haben Sie Ihre Immobilie über einen Makler gefunden, vielleicht auch über einen Zettel an der Hauswand mit der Aufschrift „Vendesi“. Sie haben das Haus oder die Wohnung besichtigt und sind sich mit dem Verkäufer über den Preis einig geworden. Der Makler oder direkt der Verkäufer legt Ihnen dann einen Vorvertrag zur Unterschrift vor. Sie sollen eine Anzahlung in ggf. 5-stelliger Höhe leisten. Ist das so üblich? Welche Sicherheiten habe ich? Vor allem, wenn ich einen so hohen Betrag anzahlen soll.

Es ergibt sich eine Reihe von Fragen:

• Was passiert mit meiner Anzahlung, wenn es doch nicht klappt?
• Ich habe so viel gehört von fehlenden Baugenehmigungen, besonders in Strandnähe. Was ist damit?
• Umfasst die Baugenehmigung auch die Umbauarbeiten?
• Ist im Katasteramt (ähnlich wie unser Grundbuchamt) alles korrekt eingetragen?
• Steht das Gebäude unter Denkmalschutz? Wenn ja, was dann?
• Brauche ich einen Energie-Pass? Muss ich den beschaffen? Oder der Verkäufer?
• Wie viel kostet der Notar? Kosten alle Notare das gleiche oder gibt es da Preisunterschiede?
• Muss der Notar genommen werden, den der Verkäufer vorschlägt?
• Ist technisch alles in Ordnung? Ist das Dach dicht? Was ist mit Feuchtigkeit?

Sie können sich jetzt sagen: „Egal, wird schon alles stimmen. Schließlich hat der Makler gesagt, alles sei in Ordnung...“ Dann gehen Sie zum Notar. Der betet alles schnell herunter. Vielleicht haben Sie einen Übersetzer dabei, der Ihnen erklärt, was der Notar da sagt. Vielleicht erklärt Ihnen auch der Makler gewisse Dinge. Aber ist auch rechtlich ganz sicher alles Ordnung?

Haben Sie die Verträge rechtlich überprüfen lassen? Haben Sie prüfen lassen, wohin bereits Ihre Anzahlung gegangen ist? Was machen Sie, wenn der Kauf im letzten Moment scheitert? Aus Gründen, die der Verkäufer zu vertreten hat. Was machen Sie, wenn der Verkäufer plötzlich insolvent ist und Ihnen die bereits vereinnahmte Anzahlung nicht mehr zurückzahlen kann? Wie kann ich mich schützen?

Der Traum kann schnell platzen.

Wenn wir heiraten, schauen wir uns unseren potentiellen Ehegatten genau an. Nicht nur vom äußeren Erscheinungsbild her, sondern auch, ob der Charakter passt. Machen Sie das auch bei der von Ihnen anvisierten Immobilie, besonders, wenn diese im Ausland belegen ist. Es gibt unendlich viele Unwägbarkeiten. Sie können jedoch vor Kauf und damit vor Schaffung unabänderlicher Verhältnisse den Kaufgegenstand und den Kaufvertrag rechtlich prüfen lassen, um anschließend vor bösen Überraschungen gefeit zu sein. Lassen Sie sich nicht blenden von dem wunderschönen Blick von der Terrasse auf’s Meer oder die Berge. Um den Kauf Ihrer Traumimmobilie nicht später zutiefst zu bereuen, lassen Sie die Angelegenheit vorab von einem auf Immobilienkauf in Italien spezialisierten Rechtsanwalt prüfen.

Fragen Sie nach unserem Rund-um-sorglos-Paket.

Der Erwerb einer Immobilie ist in Italien zwar mit dem solchen in Deutschland vergleichbar. Es gibt jedoch einige entscheidende Unterschiede. Nicht zuletzt steht vielen die Sprachbarriere entgegen. Wir beraten unsere Mandanten beim Immobilienkauf Italien und Immobilienkauf Sizilien. Wir begleiten Sie zu Ihrer Rechtssicherheit von den anfänglichen Verhandlungen bis zum Notartermin vor Ort.

Ist die Entscheidung für ein bestimmtes Objekt getroffen, sollte sich der Kaufinteressent bezüglich der Eigentümerstellung sowie eventueller Belastungen des Grundstücks absichern. Unbedingt zu beachten ist, dass die Rechtswirksamkeit eines Kaufvertrags über eine Immobilie davon abhängig ist, dass für das Gebäude eine Baugenehmigung (= concessione edilizia) existiert. Die Baugenehmigung erteilt das Bauamt (= ufficio tecnico). Sollte eine Baugenehmigung nicht existent sein, z. B. weil der Bau ohne Genehmigung errichtet wurde, kann in bestimmten Fällen – gegen Zahlung einer Gebühr – ein Legalisierungsbescheid (= condono) beantragt werden. Gegebenenfalls kann die Baugenehmigung einzelner Umbauarbeiten fehlen. Dies kann bereits ungeahnte Schwierigkeiten nach sich ziehen.

Beachten Sie weiter, dass die Haftung für Steuerrückstände als öffentliche Last auf dem Grundstück ruhen, so dass Sie sich unbedingt beim zuständigen Finanzamt (= agenzia delle entrate) erkundigen sollte, ob sämtliche Steuerschulden beglichen wurden. Weil das italienische Recht keine Vormerkung – wie bei uns in Deutschland - kennt, wird üblicherweise zunächst ein Vorvertrag (= contratto preliminare) geschlossen, der den eigentlichen Vertrag bereits festlegt. Zur Sicherheit der anschließenden Durchführung wird meist eine Anzahlung (= caparra) geleistet, die bei 10 – 30 % des Kaufvertrags liegen kann.

Wenn der Termin in Italien beim Notar zur Beurkundung ansteht, begleitet Rechtsanwalt Alexis Brudermann seine Mandanten vor Ort. Auch wenn die Verträge vorbereitet sind und schon im Vorfeld schriftlich vorliegen, ergeben sich während des Notartermins immer wieder Einzelfragestellungen, die dann direkt gelöst werden können.

Vielleicht hadern Sie noch mit dem Kauf Ihrer Traumimmobilie in Italien, weil Sie Unwägbarkeiten fürchten, die sich Ihnen in einem fremden Sprach-, Kultur- und vor allem Rechtskreis in den Weg stellen. Ich nehme meine Mandanten an die Hand und führe sie durch diese Unwägbarkeiten und lasse die Erfahrung machen, dass in Italien zwar andere Denkweisen und oftmals andere Zeitfenster bestehen, sich aber mit etwas Geduld die Wunschziele erreichen lassen. Und das ist die Traumimmobilie am Meer oder in der Macchia immer wert.

Immobilienkauf Sizilien

Rechtsanwalt Alexis Brudermann hat selbst längere Zeit in Sizilien gelebt und gearbeitet. Partizipieren Sie von den langjährigen Erfahrungen in der besonders reizvollen südlichsten Region Italiens.

Für die Begleitung eines Immobilienkaufs in Italien bieten wir Paketpreise an.

Lassen Sie Ihre Verträge immer von einem spezialisierten Rechtsanwalt prüfen! Versprochen wird viel. Wir sorgen dafür, dass Sie auch das bekommen, was man Ihnen versprochen hat!

Fragen Sie uns nach den einzelnen Bausteinen der anwaltlichen Begleitung Ihres Immobilienkaufs in Italien.

Wir stehen Ihnen gern zur Verfügung.


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