KI - Künstliche Intelligenz
Das Thema Künstliche Intelligenz (KI) wird uns in den nächsten Jahren immer mehr beschäftigen. Wenn ich allein daran denke, wie z. B. ChatGPT von OpenAI innerhalb kürzester Zeit bekannt geworden ist. Noch vor ein paar Monaten war ChatGPT praktisch unbekannt. Heute spricht darüber - und nutzt es - fast jeder. Es gibt eine Vielzahl von rechtlichen Fragestellungen und Beratungsbedarf im Zusammenhang mit der KI. Zunächst ergeben sich selbstverständlich die üblichen Fragen aus den datenschutzrechtlichen Vorschriften.
- Wie sieht es aus mit Haftung und Verantwortlichkeit?
- Wer trägt die rechtliche Verantwortung, wenn eine KI-Entscheidung negative Auswirkungen hat? Entwickler, Betreiber oder am Ende die KI selbst?
Hier müssen klare Haftungsregelungen entwickelt werden.
- Wer besitzt die Rechte an den von der KI generierten Inhalten, Texten, Bildern oder Musikstücken?
- Wer darf sich als Autor eines KI-generierten Textes bezeichnen bzw. gerade nicht?
Transparenz und Erklärbarkeit müssen geklärt werden. Insbesondere bei komplexen Entscheidungen, die von einer KI getroffen werden, ist es zuweilen schwierig nachzuvollziehen, wie genau diese Entscheidungen zustande kommen. Hier besteht m. E. die Notwendigkeit, klare Mechanismen für die Transparenz und Erklärbarkeit von KI-Entscheidungen zu schaffen.
Wie sieht es aus im Hinblick auf Diskriminierung und Fairness? KI-Systeme können bewusst oder unbewusst bestehende Vorurteile und Diskriminierungen verstärken. Es ist wichtig sicherzustellen, dass KI-Anwendungen fair und diskriminierungsfrei arbeiten. Zu gesetzlicher Regulierung und Compliance besteht die Frage, ob und wie KI-Technologien reguliert werden sollten. Welche Standards müssen eingehalten werden, um ethische und rechtliche Richtlinien zu erfüllen? Bei der Integration von KI-Technologien in Verträgen, Lieferketten und Geschäftsbeziehungen müssen die rechtlichen Aspekte klar definiert werden, einschließlich der Verantwortlichkeiten und Pflichten der Parteien. Am Ende des Tages sind die Parteien gewisse Verpflichtungen eingegangen, zu denen sie stehen müssen; gleichgültig, ob sie die Klauseln nun selbst geschrieben haben oder eine KI.
Die KI wird die Arbeitswelt verändern, sei es durch Automatisierung von Aufgaben oder die Veränderung von Arbeitsabläufen. Hier müssen arbeitsrechtliche Fragen geklärt werden, wie z. B. der Schutz der Arbeitnehmer vor technologisch bedingten (also KI-bedingten) Entlassungen. Es fängt ja bereits im Bewerbungsprozess an. Viele Unternehmen nutzen KI, um aus den Bewerbern diejenigen herauszufiltern, die (nach Auffassung der KI!) der Vakanz besser entsprechen. Oder eben weniger. Die Bewerber nutzen ihrerseits KI, um KI-bedingten Aussortierungen vorzubeugen.
Wenn eine KI-Anwendung ein physisches Produkt steuert oder Teil eines Systems ist, das im Einzelfall Schäden verursacht, treten Fragen der Produkthaftung auf. KI-Technologien kennen keine nationalen Grenzen. Dies kann zu komplexen Rechtsfragen führen, wenn KI-Systeme in unterschiedlichen Rechtsräumen eingesetzt werden. Denken Sie nur an das autonome Fahren.
Was halte ich von KI? Wenn wir es genau nehmen, ist die Künstliche Intelligenz nicht unbedingt neu. Schon seit Jahren und Jahrzehnten ziehen wir Informationen aus dem Internet und arbeiten damit. Der erfahrene Internet-User wird sich dabei immer die Frage stellen: Wie echt ist die Information? Stimmen die Angaben? Sind die Erklärungen richtig? Entspricht die Information der Wahrheit? So groß wie die Welt, so groß ist (inzwischen) das Internet. Immer muss ich den Wahrheitsgehalt anschauen, prüfen, abgleichen usw. Sonst kann ich am Ende des Tages gewaltig schief liegen.
Ist Künstliche Intelligenz wirklich auch „intelligent“? Was heißt Intelligenz? Laut Wikipedia ist Intelligenz die kognitive bzw. geistige Leistungsfähigkeit speziell im Problemlösen… Reicht das? So gesehen können das im Zweifel bereits Taschenrechner. Es kommt doch noch etwas hinzu: Die Fähigkeit, aus bisherigen Erfahrungen Neues zu entwickeln. Macht das die Künstliche Intelligenz? Reproduziert sie nicht nur das, womit man (der Mensch) sie füttert? Also ist die Künstliche Intelligenz in jedem Fall „künstlich“, aber ist sie auch intelligent?
Ich würde bei der Nutzung z. B. von ChatGPT den Datenschutz im Auge behalten. Mit allgemeinen Fragen an den Chatbot habe ich kein Problem. Aber wer liest alles mit, wenn ich mein (selbstgeschriebenes) Buch zum Korrekturlesen an die KI gebe? Oder wenn ich (hochsensible) Daten von Dritten eingebe, hinsichtlich derer ich zur Verschwiegenheit verpflichtet bin? Als Arzt oder Anwalt?
Die mit GPT4 mögliche Analyse von Bildern kann für manche Berufsgruppen hoch interessant sein. Die Entwicklung ist mit Spannung zu beobachten. So oder so würde ich jedem empfehlen, einen AI(KI)-generierten Text vor Verwendung noch mal konzentriert durchzuarbeiten. Wenn die Authentizität fehlt, merkt das im Zweifel der Leser. Ich mochte schon als Kind lieber handgemachte Beats und weniger die Drummachines. Obwohl es toll war, wie Boris Blank bei einem Konzert der schweizer Gruppe Yello live mit dem Handy Musik gemacht hat, die just in dem Moment entstand. Das war doch auch schon KI.
Soweit auch GPT4 immer noch dazu neigen soll zu konfabulieren und nicht immer faktentreu zu antworten, kann dies ein Problem darstellen. Aber wie gesagt, wer eine Arbeit von einem Dritten verwendet, ohne sie zumindest selbst nachvollzogen zu haben, muss die Verantwortung dafür auch selber tragen. Das war mit einer abgeschriebenen Hausarbeit zu unserer Studentenzeit nicht anders. Wenn es dem Chatbot tatsächlich gelingt, eine gute Examensarbeit vorzulegen, frage ich mich natürlich, warum ich damals so viel gelernt habe…
Alexis Brudermann, Speyer, im Januar 2024