Italienisches Recht
Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Italienisches Recht und Deutsch-Italienisches Recht. Wir beraten unsere Mandanten im länderübergreifenden Rechtsverkehr.
Deutsche und Italiener sprechen nicht nur eine unterschiedliche Sprache. Die Menschen gehen in Italien auch anders miteinander um. Hinter den Worten und Gesten stecken zuweilen ganz andere Bedeutungen. Wer stur auf der rein wörtlichen Übersetzung beharrt, erreicht sein Ziel meist nicht. Ich kenne beide Mentalitäten. Ich habe in beiden Kulturen gelebt und immer wieder an den interkulturellen Kontakten gearbeitet. Zum Beispiel kann eine interkulturelle Liebesbeziehung ungeahnte Probleme aufwerfen, wenn nicht beide akzeptieren, dass der andere in mancher Weise anders denken mag. Im Straßenverkehr in Palermo werden Sie nach 500 Metern den ersten Verkehrsunfall erleiden, wenn Sie die Vorfahrtsregeln so anwenden, wie Sie dies in Deutschland tun. Umgekehrt ist es übrigens genau dasselbe.
Immer wieder erlebe ich, dass eine Behörde eine Bestätigung aus dem Ausland erwartet. Zuweilen sind aber die Kompetenzen in Deutschland und Italien anders verteilt. So erwartet vielleicht eine italienische Behörde ein vom Richter gegengezeichnetes Dokument aus Deutschland. In Deutschland jedoch zeichnet das Dokument nicht der Richter, sondern der Rechtspfleger. Und schwupp: In Italien will man das nicht akzeptieren. Genauso umgekehrt. Beispiel: Mein Mandant musste gegenüber einer Behörde in Deutschland sein Erbe in Italien nachweisen. Nun kennt das Italienische Recht keinen Erbschein. Wie kann er also den Nachweis führen?
Ich verstehe mich als Vermittler zwischen den Rechtskulturen, damit am Ende ein Konsens erreicht werden kann.