Anwaltskanzlei Alexis Brudermann

Kanzlei für Deutsch-Italienisches Recht und IT-Recht

Erbschaft in Italien?

Ich habe geerbt. In Italien. Was nun?

Die Fallgestaltung kann unterschiedlicher nicht sein. Die traurige Nachricht kommt zuerst. Ein nahestehender Angehöriger ist gestorben. Entweder Sie sind gesetzlicher Erbe oder Sie sind im Testament erwähnt… und erben in Italien. Der Erblasser hat Ihnen ein Haus in Italien hinterlassen. Vielleicht sind Sie auch nicht sicher. Unterlagen lassen sich keine auffinden. Da war doch was. Wir waren doch als Kinder immer in diesem schönen Haus am Strand. Das gehörte doch dem Vater. Ihn können wir jetzt nicht mehr fragen. Was also ist zu tun?

Nun, zunächst können wir prüfen, ob der Erblasser tatsächlich eine Immobilie in Italien hinterlassen hat. In Italien gibt es außer in einigen wenigen Provinzen in Norditalien keine Grundbücher. Dafür gibt es die Katasterämter. Mit Hilfe der persönlichen Daten des Verstorbenen ermitteln wir den sog. codice fiscale, die italienische Steuernummer. Damit suchen wir den etwaigen Immobilienbesitz. Wenn wir diesen gefunden haben, suchen wir das dortige Finanzamt auf und geben eine Erbschaftsmeldung („dichiarazione di successione“) ab. Dazu wird aus einem zu ermittelnden Wert der Immobilie die Erbschaftssteuer errechnet. Diese wird dann am besten vor Ort z. B. bei der Post eingezahlt. Mit der entsprechenden Bestätigung gehen wir dann zum Katasteramt und lassen Sie als Erben und damit als neuen Eigentümer eintragen.Wir unterstützen unsere Mandanten bei der Annahme der Erbschaft in Italien. Rechtsanwalt Alexis Brudermann begleitet hierfür seine Mandanten nach Italien zu den zuständigen Behörden.

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