Steuern beim Immobilienerwerb in Italien

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Beim Erwerb von Immobilien in Italien fallen Steuern in drei Phasen an – beim Kauf, während des Eigentums und beim Verkauf: Imposta di registro, IVA, IMU und Plusvalenza übersichtlich dargestellt. Hier erhalten Sie detaillierte Informationen.

Rechtliche Begleitung bei Immobilienverkauf in Italien

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Der Verkauf von Immobilien in Italien ist mit weitreichenden Verkäuferpflichten, der Plusvalenza-Besteuerung und einem mehrstufigen Vertragssystem verbunden. Die anwaltliche Begleitung bietet Schutz vor Haftungsrisiken bis zum Eigentumsübergang. Hier erhalten Sie weiterführende Informationen.

Anwaltliche Begleitung bei Immobilienkauf in Italien

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Der Erwerb von Immobilien in Italien unterliegt einem dreiphasigen Ablauf mit spezifischen Vertrags- und Steuervorschriften. Rechtsanwaltliche Unterstützung bewahrt Erwerber vor Gefahren bei Vorvereinbarung, Sorgfaltsprüfung und notarieller Beurkundung. Hier erhalten Sie weiterführende Informationen.