Datenschutzrecht
Wir erarbeiten für Ihren Internetauftritt maßgeschneiderte Datenschutzerklärungen, Einwilligungserklärungen für die Datenerhebung und Datenverarbeitung sowie Ihr Impressum zur Erfüllung der gesetzlichen Vorschriften der DSGVO.
Am 25. Mai 2018 ist die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) in Kraft getreten. Seit diesem Zeitpunkt müssen Unternehmen (übrigens auch Vereine!) ihre internen Prozesse an die neuen Anforderungen anpassen bzw. inzwischen angepasst haben. Bei Nichtbeachtung drohen hohe Bußgelder. Aus Art. 13 DSGVO ergibt sich, dass der Betreiber einer Webseite über seine Datenerhebungen in verständlicher und zugänglicher Form informieren muss.
Datenschutz geht uns alle an. Hierbei geht es um den Schutz von Personen bei der Verarbeitung ihrer persönlichen Daten. Der Datenschutz verbietet die Weitergabe dieser Informationen. Betroffen sind nach Art. 2 I DSGVO alle Unternehmen, die personenbezogene Daten ganz oder teilweise automatisch verarbeiten. Aber auch bei nicht automatisierter Verarbeitung personenbezogener Daten, die in einem Dateisystem gespeichert sind oder gespeichert werden sollen, muss man sich an die gesetzlichen Vorgaben der DSGVO halten. Es gibt nur wenige Ausnahmen, die in Art. 2 II DSGVO geregelt sind.
Wenn Sie ein Unternehmen betreiben und die Kontaktdaten Ihrer Kunden sammeln, speichern Sie also personenbezogene Daten und müssen die Datenschutzbestimmungen beachten. Besonders zu beachten sind die Dokumentationspflichten; d. h. die Einhaltung des Datenschutzgesetzes muss im Zweifel nachgewiesen werden können. Ihr Unternehmen muss folglich dazu in der Lage sein zu beweisen, dass die betreffende Person ihre Einwilligung für die Erhebung und Verarbeitung ihrer Daten zu Werbezwecken erteilt hat.
Auch kleine Unternehmen und Vereine müssen die Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union unmittelbar beachten. Damit das gewährleistet ist, sind gründliche Vorbereitungen notwendig.
Wir machen Ihnen ein spezielles Angebot zur Prüfung Ihrer Voraussetzungen in Ihrem Unternehmen oder Ihrem Verein bzw. Verband.
Wir formulieren maßgeschneidert für Ihr Unternehmen:
• Datenschutzerklärung
• Impressum
• Einwilligungserklärungen zur Datenverarbeitung und Speicherung
Haben Sie eine Abmahnung wegen der Nutzung von Google Fonts auf Ihrer Website bekommen? Es sind viele Trittbrettfahrer unterwegs, die sich damit Geld verdienen wollen, seit das Landgericht München in seinem Urteil vom 20.01.2022 entschieden hat, dass die dynamische Verwendung des Google-Dienstes "Google Fonts“ ohne vorherige Einwilligung einen Datenschutzverstoß darstellen kann. Leider nehmen dies einige Menschen zum Anlass, Abmahnungen an diejenigen zu verschicken, die Google-Fonts-Schriften auf ihrer Homepage einsetzen. Nehmen Sie nicht ungeprüft Zahlungen vor.
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